Badewanne wechseln

Austausch und Ersatz von Badewannen

Badewanne erneuern

Wenn eine in die Tage gekommene oder beschädigte Badewanne nicht mehr aufbereitet oder beschichtet werden kann, bleib nur noch der Wechsel. Dieser ist zwar kostspieliger, sorgt aber in jedem Fall für das nachhaltigste Ergebnis. Nicht in jedem Fall müssen die Fliesen um die Wanne herum gewechselt werden. In vielen Fällen bleiben diese beim Wechsel gänzlich unbeschädigt. Wenn die Fliesen doch gewechselt werden müssen, können wir das direkt mit anbieten.

Preise & Leistungen

Wechsel der Wanne

2990.00

Ab Preis

Wechsel einer Stahl-Emaille Badewanne inkl. aller Nebenkosten (Rückbau, Entsorgung, Material, Arbeit, MwSt.)

Wechsel der Armatur

240.00

Je Armatur

Wechsel der Mischbatterie und Duschschlauch sowie Brause inkl. aller Nebenkosten (Rückbau, Entsorgung, Material, Arbeit, MwSt.)

Wechsel von Fliesen

149.00

Ab Preis je m²

Rückbau und Entsorgung sowie Verlegen von neuen Fliesen inkl. aller Nebenkosten (Rückbau, Entsorgung, Material, Arbeit, MwSt.)

Kann eine Wanne gewechselt werden, ohne dass die Fliesen dabei beschädigt werden?

um mit dem landläufigen Vorurteil aufzuräumen, dass das nicht geht, können wir diese Frage zu aller erst bejahen. Tatsächlich gilt es jeden Fall einzeln zu betrachten. Unserer Erfahrung nach ist der Wechsel der Wanne ohne die Fliesen dabei zu beschädigen in etwa 75% aller Fälle problemlos möglich.

Wie schnell ist eine Beauftragung möglich?

In erster Linie hängt die Vorlaufzeit mit der Annahme des Angebotes sowie der Beschaffung der passenden Wanne zusammen. Erst wenn wir eine verbindliche Beauftragung vorliegen haben, können wir die passende Wanne bestellen und dadurch die Lieferzeit erfahren. Sollte es sich nicht um eine Sondergröße handeln, sind etwa 4 Wochen Vorlaufzeit und 1 Woche Arbeitszeit nötig.

Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?

Obwohl wir für steuerliche Fragen ausnahmslos auf einen Steuerberater verweisen müssen, ist es generell möglich, 20% der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro für die Renovierung und den Erhalt im Rahmen des jährlichen Freibetrages steuerlich geltend zu machen.

Beratung erwünscht?

Wenn Sie aufgrund zahlreicher offener Fragen noch unsicher sind, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren freundlichen Aussendienstmitarbeitern.